Allgemeine Geschäftsbedingungen
|
derEuroheli Südwest GmbH & CO KGCarl-Benz-Strasse 3, 79211 Denzlingen
|
§ 1
|
Die Euroheli Südwest GmbH & CO KG erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ab der ersten Geschäftsbeziehung auch für künftige Leistungen zu Grunde gelegt, ohne dass dies in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss. Spätestens mit Entgegennahme der Leistungen hat der Auftraggeber diese Bedingungen akzeptiert und der Rechtsbeziehung zu Grunde gelegt.
|
Falls in Einzelfällen Abweichendes geregelt werden soll, bedarf eine solche Ausnahme in jedem einzelnen Fall der Schriftform und muss von beiden Seiten gegengezeichnet sein.
|
§ 2
|
Erwerber und Inhaber von Fluggutscheinen können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin diesen absagen. Sollte eine Stornierung des Starttermins durch den Passagier später erfolgen oder findet sich der Passagier nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Treffpunkt ein, ist der Fluggutschein (auch Geschenkgutschein) verfallen.
|
§ 3
|
|
Ist der Kauf eines Fluggutscheines oder die
Buchung eines Fluges durch Fernabsatz zustande gekommen, so hat der Erwerber
nach § 355 BGB das Recht, binnen 2 Wochen ohne Begründung den Kauf des
Gutscheins oder die Buchung kostenfrei zu widerrufen. Die 2 Wochenfrist
beginnt mit Erhalt des Gutscheins oder der Buchungsbestätigung. Zur
Einhaltung dieser Frist genügt die Absendung des Widerrufs. Nach Ablauf
dieser Frist
entstehen dem Kunden
Stornokosten.
Die Stornokosten für einen Gutschein betragen pro Person Euro 35,00. Ein
Gutschein Ist kostenfrei auf eine andere Person übertragbar.
|
§ 4
|
Angebote von Euroheli Südwest GmbH & CO KG werden normalerweise auf der Grundlage der Leistungsdaten des jeweiligen Hubschraubers unterbreitet. Sie gelten jeweils vorbehaltlich der Verfügbarkeit des angebotenen Hubschraubers zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Deshalb wird ein Vertrag mit Euroheli Südwest GmbH & CO KG nicht durch Annahme des Angebotes rechtsgültig, sondern erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Euroheli Südwest GmbH & CO KG.
|
§ 5
|
| Die
Angebotspreise von Euroheli Südwest GmbH & CO KG beinhalten normalerweise
nur die selbstbezifferbaren Kosten. Zusätzlich anfallende Kosten und
Gebühren von Genehmigungsbehörden sowie Flughafen- und Landegebühren und
Parkkosten sind darüber hinaus zu vergüten.
|
§ 6
|
Euroheli Südwest GmbH & CO KG haftet nicht für Fälle technischer Störungen am Hubschrauber oder von Sondergerätschaften. Alle werden vorschriftsgemäss gewartet. Insofern sind Störungen von Euroheli Südwest GmbH & CO KG nicht zu vertreten. Falls die Störungen einer Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt entgegenstehen, entfällt für Euroheli Südwest GmbH & CO KG die Leistungspflicht. Gleiches gilt in Fällen höherer Gewalt, von Naturkatastrophen und Wetterbedingungen, die einen Flug nicht zulassen.
|
§ 7
|
| Wird
in vorstehend beschriebenen Fällen oder Vergleichsfällen die Behinderung
solange andauern, dass ein Festhalten am Vertrag einem der beiden
Vertragspartner nicht zumutbar ist, kann vom Vertrag zurück getreten werden.
Dann sind nur die bis dahin angefallenen Kosten einschliesslich etwaiger
Rückflugkosten zu erstatten.
|
|
§ 8
|
Ändern sich wesentliche Kalkulationsgrundlagen zwischen Angebotserstellung und Auftragsausführung oder während der Dauer eines laufenden Auftrages (z. Bsp. Treibstoffpreise), so kann Euroheli Südwest GmbH & CO KG eine rechnerisch angemessene Korrektur der Leistungspreise verlangen.
|
§ 9
|
In Fällen von z. Bsp. höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und von Euroheli Südwest GmbH & CO KG nicht vertretbarer Vorkommnisse verlängert sich die vereinbarte Leistungszeit um die Zeit, für die diese Hindernisse und Ereignisse andauerten.
|
§10
|
Euroheli Südwest GmbH & CO KG ist berechtigt, für den sich aus einem Auftrag ergebenden Zahlungsanspruch Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt bei Langzeitaufträgen auch für unterteilbare Leistungsabschnitte. Euroheli Südwest GmbH & CO KG ist insofern berechtigt, während der Dauer der Ausführung vom Auftraggeber ein Guthabenskonto zu verlangen. Die Aufrechnung mit behaupteten Gegenansprüchen des Auftraggebers oder Leistungsnehmers ist ausdrücklich ausgeschlossen.
|
§ 11
|
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder sollten Teile hiervon ungültig sein oder werden, sind sich Euroheli Südwest GmbH & CO KG und die Auftraggeber bzw. Leistungsempfänger einig darüber, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen weiter gelten und dass die ungültige Regel oder der ungültige Teil einer Regel durch eine Bestimmung zur ersetzen ist, die zu dem mit der ungültigen Regel verfolgten Ziel nach Möglichkeit führt.
|